Einigung bei Härtefallhilfen für Heizöl- und Pelletskunden

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Was lange währt, wird endlich gut. Nach Monaten des Ringens haben Bund und Länder sich nun endgültig auf Härtefallhilfen für Heizöl- und Pellets-Nutzende, geeinigt. Aus dem Bundeswirtschaftsministerium hieß es gestern, finanzielle Hilfen würden rückwirkend für das Jahr 2022 ausgezahlt, wenn „durch die Energiekrise deutliche Mehrausgaben“ entstanden sind.

 

Wann die Hilfen ausgezahlt werden sollen, bleibt weiterhin unklar. Eine Voraussetzung für die Auszahlung soll laut Ministerium allerdings sein, dass sich die Kosten der Haushalte für Pellets, Öl, Flüssiggas, Kohle und Ähnliches im Vergleich zu den Referenzpreisen von 2021 verdoppelt haben. Für Heizöl gehen Bund und Länder dabei von einem Niveau von etwa 71 Cent pro Liter aus, bei Pellets von 24 Cent pro Kilo.

 

Schon Mitte Dezember hatte der Bundestag entschieden, dass Haushalte, die mit Heizöl oder Holzpellets heizen, entlastet werden sollen. Die Regierung hatte dafür einen Härtefallfonds im Umfang von 1,8 Milliarden Euro aufgelegt, der nun zum Einsatz kommen soll. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen dann ihre Rechnungen für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 1. Dezember 2022 einreichen können und so maximal 2000 Euro erstattet bekommen.

 

Die Antragsbearbeitung und Auszahlung werde dann von den Bundesländern übernommen, wie es seitens des Wirtschaftsministeriums hieß. „Die Freischaltung der notwendigen Portale und der Antragstellungen bei den Ländern wird schnellstmöglich erfolgen“, hieß es weiter. „Hierbei können sich zwischen den Ländern zeitliche Unterschiede ergeben.“ Zudem solle es ein „schlankes und unbürokratisches“ IT-basiertes Antragsverfahren geben.

 

 

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