HIER TANKE ICH VOLL.
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1. Geltungsbereich
Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen und mit der Rücksendung unserer Auftragsbestätigung als an- genommen.
2. Angebote und Vertragsschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Verträge können mündlich oder schriftlich geschlossen werden. Mit der Zusendung der von ihm unterschriebenen Auftragsbestätigung bestätigt der Käufer den mit uns geschlossenen Vertrag.
Nicht in der Auftragsbestätigung enthaltene Nebenabreden oder Zusicherungen sind unwirksam.
3. Liefer- und Leistungszeit
Liefertermine oder Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn wir sie dem Käufer schriftlich bestätigt haben. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Streik, behördlicher Anordnungen usw. haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Terminen oder Fristen nicht zu vertreten.
Wir sind verpflichtet, den Käufer über Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Streik, behördlicher Anordnungen usw. unverzüglich zu benachrichtigen.
Wir sind berechtigt, in derartigen Fällen die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche kann der Käufer daraus nicht herleiten.
Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Der Käufer kann daraus keinen Schadenersatz herleiten.
Wir sind nicht verpflichtet, technische Einrichtungen Lagerbehälter usw. des Käufers auf Eignung, einwandfreien Zustand, Sauberkeit, Fassungsvermögen u.a. zu überprüfen, dies ist allein Aufgabe des Käufers.
Gerät nach Ablauf von 5 Werktagen der Käufer in Annahmeverzug, sind wir berechtigt, die nicht abgenommene Ware zum aktuellen Marktpreis zu verkaufen. Eine für uns nachteilige Differenz zwischen dem mit dem Käufer vereinbarten Festpreis und dem aktuellen Marktpreis hat der Käufer uns zu erstatten. Liegt der Marktpreis über dem Festpreis, sind wir nicht dazu verpflichtet, die Differenz dem Käufer zu erstatten. Marktpreis ist der zum Verkaufszeitpunkt unter Mineralölhändlern gültige OMR/MED-Preis für unsere Region.
4. Gewährleistung
Wir gewährleisten, dass die von uns gelieferten Produkte mängelfrei sind. Beanstandungen des Käufers sind uns unverzüglich nach jeder Lieferung/Leistung schriftlich mitzuteilen. Unterlässt der Käufer diese Anzeige, verliert er etwaige Gewährleistungsansprüche.
Das gleiche gilt, wenn uns die Möglichkeit sofortiger Nachprüfung im Originalbehälter bzw. zur Probenzie- hung von mind. 2 Kg der beanstandeten Ware in Gegen- wart des Käufers unmöglich gemacht wird.
Der Käufer kann bei mangelhafter Lieferung nur Ersatzlieferung verlangen; für diese haften wir im gleichen Umfange wie für die vereinbarte Lieferung.
5. Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum an der gelieferten Ware geht erst nach voller Bezahlung einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent auf den Käufer über.
6. Zahlung/Zahlungsverzug
Unsere Rechnungen sind unverzüglich auf eines unserer Konten ohne Abzug zu bezahlen. Sofern eine Zahlungsfrist eingeräumt ist, zählt diese ab Liefertag, bei Sammelrechnungen ab Mitte der zugrunde liegenden Lieferperioden. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung entscheidet der Zeitpunkt der Gutschrift auf einem unserer Konten.
Wir sind bei Zahlungsverzug des Käufers berechtigt, auch bei anderer Zweckbestimmung der Käufers, Zahlungen zunächst auf ältere Schulden anzurechnen; in die- sem Falle werden wir den Käufer über die Art der Berechnung informieren. Sind bereits Kosten und/oder Zinsen entstanden, sind wir berechtigt, Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und sodann auf die offenen Beträge zu verrechnen.
Bei Zahlungsverzug sind wir ferner berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen, vom Vertrag zurückzutreten und/oder unseren weiteren Verzugsschaden geltend zu machen.
7. Abtretung/Aufrechnung
Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unstreitig geworden sind. Der Käufer ist nicht berechtigt, Forderungen aus mit uns geschlossenen Verträgen ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung an Dritte abzutreten.
8. Gerichtsstand
Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis mit dem Käufer ergebenden Streitigkeiten ist 21423 Winsen (Luhe) aus- schließlicher Gerichtsstand.