Heizungsgesetz beschlossen: Übergangsfristen, Förderrichtlinien, kommunale Wärmeplanung – was jetzt auf Sie zukommt!

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Ab dem 1. Januar 2024 müssen in den meisten Neubauten Heizungen mit 65 Prozent Erneuerbarer Energie eingebaut werden. Für alle anderen Gebäude gelten großzügige Übergangsfristen und verschiedene technologische Möglichkeiten. Zudem gibt es eine umfangreiche Förderung, die stärker sozial ausgerichtet ist. Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde am Freitag im Bundestag beschlossen.

Mit dem Gesetz für Erneuerbares Heizen – dem Gebäudeenergiegesetz – leitet die Bundesregierung den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen ein. Spätestens ab Mitte 2028 wird die Nutzung von mindestens 65 Prozent Erneuerbarer Energie für alle neuen Heizungen verbindlich – eng gekoppelt an die Kommunale Wärmeplanung.

Ziel der Gesetzesnovelle ist es, die Wärmwende in Deutschland schneller voranzutreiben. Denn noch immer werden hierzulande rund drei Viertel der Heizungen mit fossilem Gas oder Öl betrieben.

Ziel ist es, im Jahr 2045 klimaneutral zu sein. Dafür muss Deutschland unabhängig von fossilen Brennstoffen werden, insbesondere beim Heizen. Wer heute in eine neue Heizung investiert, sollte das nachhaltig tun. Denn diese neue Heizung wird in der Regel 20 bis 30 Jahre genutzt.

Auf einen Blick: Was sagt das GEG zum Erneuerbaren Heizen?

Ab Januar 2024 dürfen in Neubauten innerhalb von Neubaugebieten nur noch Heizungen installiert werden, die auf 65 Prozent Erneuerbaren Energien basieren. Für bestehende Gebäude und Neubauten, die in Baulücken errichtet werden, sind längere Übergangsfristen vorgesehen. Dies soll eine bessere Abstimmung der Investitionsentscheidung auf die örtliche Wärmeplanung ermöglichen.

Kommunale Wärmeplanung

Die Wärmeplanung soll Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen darüber informieren, welche bestehenden und zukünftigen Optionen zur Wärmeversorgung in ihrer Gemeinde und vor Ort bereitstehen. Der kommunale Wärmeplan soll ihnen bei ihrer individuellen Entscheidung bezüglich der von ihnen zu wählenden Heiztechnologie helfen. Die Frist dafür, wann ein Wärmeplan vorzuliegen hat, ist von der Einwohnerzahl abhängig.

Die Wärmeplanung wird in den Kommunen angeschoben. Sie müssen spätestens bis Mitte 2028 (Großstädte Mitte 2026) festlegen, wo in den nächsten Jahren Wärmenetze oder auch klimaneutrale Gasnetze ausgebaut werden. Dieser Prozess soll durch ein Gesetz zur Wärmeplanung mit bundeseinheitlichen Vorgaben befördert werden.

Pragmatische Übergangslösungen bei Heizungshavarie

Zudem legt das neue GEG fest, dass bestehende Heizungen weiter betrieben werden können. Sollte eine Gas- oder Ölheizung kaputt gehen, darf sie repariert werden. Sollte sie irreparabel defekt sein, eine sogenannte Heizungshavarie, gibt es pragmatische Übergangslösungen und mehrjährige Übergangsfristen. In Härtefällen können Eigentümer von der Pflicht zum Heizen mit Erneuerbaren Energien befreit werden.

Förderung für Heizungstausch

Wer seine Heizung heute oder zukünftig tauschen möchte und dabei auf 65 Prozent Erneuerbare Energie umsteigt, bekommt dies staatlich gefördert. Hierzu wird es eine Grundförderung für alle und weitere Fördermittel für beispielsweise diejenigen geben, die besonders schnell ihre Heizung umrüsten oder für Menschen mit geringem Einkommen. Die maximal mögliche Förderung beträgt 70 Prozent der Investitionskosten.

Die neuen Förderrichtlinien werden Teil der Bundesförderung energieeffiziente Gebäude (BEG) sein und werden noch im Parlament abgestimmt.

Technologieoffenheit

Wer auf eine Heizung mit 65 Prozent Erneuerbare Energie umsteigt, hat dabei mehrere technologische Möglichkeiten. Folgende Optionen stehen zur Verfügung:

Anschluss an ein Wärmenetz
elektrische Wärmepumpe
Stromdirektheizung
Hybridheizung (Kombination aus Erneuerbaren-Heizung und Gas- oder Ölkessel)
Heizung auf der Basis von Solarthermie.
Unter bestimmten Bedingungen: sogenannte „H2-Ready“-Gasheizungen (Heizungen, die auf 100 Prozent Wasserstoff umrüstbar sind).

Für bestehende Gebäude sind weitere Optionen vorgesehen: Biomasseheizung, Gasheizung, die nachweislich erneuerbare Gase nutzt – mindestens zu 65 Prozent Biomethan, biogenes Flüssiggas oder Wasserstoff.

Bei der Entscheidung, welche Heizung für das jeweilige Gebäude am besten geeignet ist, helfen fachlich qualifizierte Energieberaterinnen und Berater. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert eine „Energieberatung für Wohngebäude“ und übernimmt bis zu 80 Prozent der Beratungskosten (bei Ein- und Zweifamilienhäusern maximal 1.300 Euro). Eine erste Einschätzung bietet auch der Heizungswegweiser des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.

© 2023 Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

 

 

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